Somit ist hinsichtlich jener Straftaten, bei denen dies bei einer Einzelbetrachtung aufgrund der Schwere des Verschuldens noch möglich ist, auf eine Geldstrafe zu erkennen. - 16 - 5.3. 5.3.1. Die Einsatzstrafe für die qua Verschulden mit einer Freiheitsstrafe zu ahndenden Straftaten ist für die konkret schwerste qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung festzusetzen. Es handelt sich dabei um den Bezug von Fr. 28'090.95 am 31. Dezember 2018. Dazu ergibt sich Folgendes: