Der Beschuldigte weist eine Vorstrafe auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 27. Mai 2014 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 200.00 verurteilt. Es handelt sich dabei angesichts der nicht sehr hohen Anzahl Tagessätze um eine bedingte Geldstrafe im Bereich der leichten Kriminalität.