Und selbst wenn sie eine entsprechende Aussage auf Befragung hin bestätigen sollte, wäre ihre Aussage aufgrund des Zeitablaufs mit einer gewissen Zurückhaltung zu würdigen. Überdies wäre auch die verwandtschaftliche Nähe zu D._____ zu berücksichtigen. So oder anders lässt sich der angeklagte Sachverhalt nicht zweifelsfrei erstellen. Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt als unbegründet. Der Beschuldigte ist vom Vorwurf der versuchten Nötigung freizusprechen.