Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt als unbegründet. Der Beschuldigte ist vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung freizusprechen. 4. 4.1. Dem Beschuldigten wird eine versuchte Nötigung vorgeworfen. Er habe ungefähr am 19. März 2021 gegenüber G._____ gesagt, dass D._____ die Strafanzeige zurückziehen solle, ansonsten er, der Beschuldigte, bei einer Verurteilung dem Umfeld von D._____ schaden würde. Letzterer habe die Anzeige nicht zurückgezogen.