Urteil des Bundesgerichts 6B_1161/2021 vom 21. April 2023 E. 7.2; zur verdeckten Stellvertretung: Urteil des Bundesgerichts 6B_1161/2021 vom 21. April 2023 E. 7.2.3.2). 3.3. 3.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte das Formular für Mietinteressenten (UA act. 52), die Vorfahrtenbewilligung (UA act. 53) sowie die Steuererklärung 2017 der B._____ GmbH (UA act. 258) mit der Unterschrift von D._____ unterzeichnet hat. Umstritten ist, ob Letzterer ihn dazu ermächtigt hat.