Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 15. November 2018 ohne Berechtigung im Namen der B._____ GmbH die Steuererklärung 2017 unterzeichnet und bei den Steuerbehörden eingereicht, um seine gegenüber der B._____ GmbH ausgewiesene Schuld vor D._____ verborgen zu halten. Als Geschäftsführer sei D._____ aufgeführt gewesen und es sei eine rechtsgültige Unterschrift verlangt worden. - 13 - Die Vorinstanz hat den Beschuldigten freigesprochen und im Wesentlichen ausgeführt, dass hinsichtlich des Mietinteressentenformulars, der Vorfahrtenbewilligung sowie der Steuererklärung aufgrund des Wissens von D._____ keine unechte Urkunde vorliege.