Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe einen Antrag für eine Vorfahrtenbewilligung vom 18. Februar 2018 beim Flughafen Zürich für einen Tesla im Namen der B._____ GmbH sowie unter Fälschung der Unterschrift von D._____ als Einzelzeichnungsberechtigter sowie Geschäftsführer unterschrieben und eingereicht, um über die Involvierung der B._____ GmbH zu täuschen, obwohl gemäss ebendiesem Formular die rechtsgültige Unterschrift einer zeichnungsberechtigte Person verlangt worden wäre.