_ GmbH bezahlt hat, ohne dass der Ertrag aus diesem Geschäft in die B._____ GmbH geflossen wäre bzw. diese Gesellschaft eine Gegenleistung erhalten hätte. Dadurch nahm er zumindest in Kauf, dass er die B._____ GmbH im Umfang der bezahlten Mietzinse schädigt und im Umfang der zinslosen, sukzessiven Darlehen deren Vermögen (zunächst) gefährdet, was schlussendlich zu einem tatsächlichen Vermögensschaden von Fr. 82'895.54 geführt hat. Gestützt auf die obigen Ausführungen ist offensichtlich, dass der Beschuldigte zudem in der Absicht handelte, sich bzw. C._____ unrechtmässig zu bereichern.