Der Beschuldigte wusste als faktischer Geschäftsführer, dass die Gewährung zinsloser und nicht gesicherter Darlehen an ihn nicht im Interesse der B._____ GmbH ist bzw. sein kann, wenn er selber keinen Kredit hat aufnehmen können. Weiter wusste er, dass er monatliche Mietzinse für die Geschäftsräumlichkeit von C._____ über die B._____ GmbH bezahlt hat, ohne dass der Ertrag aus diesem Geschäft in die B._____ GmbH geflossen wäre bzw. diese Gesellschaft eine Gegenleistung erhalten hätte.