Die Pflichtwidrigkeit hinsichtlich des monatlichen Mietzinses für die Geschäftsräumlichkeit von C._____ ergibt sich daraus, dass der Beschuldigte der B._____ GmbH diese monatlichen Kosten belastete, ohne dass «ein Franken» des Ertrags dieses Geschäfts zurück in die Gesellschaft geflossen wäre. Mithin hat letztlich die B._____ GmbH mit den Zahlungen nicht eigene Verbindlichkeiten beglichen bzw. dafür keine Gegenleistung erhalten.