Die Kontokorrentschuld sei transparent und werde nicht bestritten. Die privaten Zahlungen habe der Buchhalter jeweils einem speziellen Kontokorrentkonto belastet, so dass die B._____ GmbH keinen Schaden erlitten habe. Die Schuld sei bereits teilweise verringert worden. Im angeklagten Zeitraum sei allerdings nie eine Aufforderung zur Rückzahlung erfolgt, so dass die Forderung nicht fällig gewesen sei. Das gewählte Vorgehen bei der Kreditaufnahme durch E._____ möge eher ungewöhnlich sein, liege aber im Vertrauen aufgrund der Verwandtschaft begründet. Dieser Kredit sei wegen der finanziell schlechten Lage der B._____ GmbH auf Bitte von D.__