__ habe den aufgenommenen Kredit nicht umgehend sowie vollständig der B._____ GmbH zukommen lassen, sondern habe nach eigenen Angaben selber Rechnungen für diese beglichen, während vor Vorinstanz die Verteidigung ausgeführt habe, der Beschuldigte hätte von ihr jeweils Kreditbeträge bar erhalten und Rechnungen beglichen. Demgegenüber habe der Beschuldigte dem Buchhalter gegenüber jeweils gesagt, er habe das Geld für Zahlungen vom Vater oder Kollegen aus der Türkei. Der Beschuldigte habe am 3. April 2017 eine per 31. Dezember 2016 bestehende Kontokorrentschuld von Fr. 102'864.35 unterschriftlich bestätigt und weiter mit der B.___