_, nicht werthaltige Kontokorrentschuld von Fr. 109'691.84 per Austritt im August 2019, Verbuchung nicht erfolgter Bareinlagen/Rückzahlungen von Fr. 169'000.00). Er habe gewusst, dass er nicht zur Rückzahlung fähig sei und darauf vertraut, dass D._____ [im Handelsregister eingetragener Gesellschafter und Geschäftsführer der B._____ GmbH] wegen des Verwandtschaftsverhältnisses sowie dessen mangelnden Deutschkenntnissen seine Tätigkeiten nicht weiter überprüfe.