3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 13. Juli 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 10. August 2023 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 16. Mai 2024 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: