3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 20. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Schuldsprüche wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Urkundenfälschung sowie versuchter Nötigung, eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 9. Februar 2021 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00 und einen Verzicht auf den Widerruf des mit ebendiesem Strafbefehl für die Geldstrafe gewährten bedingten Strafvollzugs bei einer Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.