2. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 22. März 2023 von den Vorwürfen der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der versuchten Nötigung frei und wegen Betrugs schuldig. Es verurteilte ihn als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 9. Februar 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'350.00 und verwies die Zivilklagen auf den Zivilweg.