zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit einem vollziehbaren Anteil von 6 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 6 Monaten, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. 4. Auf die Zivilklage der B._____ GmbH wird nicht eingetreten. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 3'180.00 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.