3.2.3. Der Beschuldigte wurde erstmals im Jahr 2014 durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wegen mehrfachen, teilweise geringfügigen, teilweise versuchten Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 und zu einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt. Im September 2018 wurde er wiederum wegen mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 150.00 verurteilt (vgl. eingeholter Strafregisterauszug).