2.4.3. Der Beschuldigte hat selbst oder unter Veranlassung anderer Mitarbeiter der B._____ GmbH Mobilfunkverträge auf den Namen seines Bruders abgeschlossen, ohne dass dieser den Vertragsschlüssen zugestimmt hätte, um auf diese Weise an ein Mobiltelefon zu gelangen, ohne dieses bezahlen zu müssen. Damit täuschte er der B._____ GmbH bzw. deren Mitarbeiter in erster Linie einen nicht vorhandenen Erfüllungswillen vor, zumal weder sein Bruder noch er selbst beabsichtigten, die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere die Ratenzahlungen für das erhaltene Mobiltelefon, zu erfüllen.