2.3.3. Die Anklage vom 24. August 2022 umschreibt den gegenüber dem Beschuldigten erhobenen Tatvorwurf auch mit Bezug auf die über den E- Shop abgewickelten Transaktionen hinreichend. Daraus – insbesondere aus der Tabelle auf S. 3 der Anklageschrift – geht unzweideutig hervor, an welchem Tag der Beschuldigte welches Mobilabonnement auf den Namen seines Bruders D._____ abgeschlossen und welches Mobiltelefon er in diesem Zusammenhang bezogen haben soll.