3.2. Mit Berufungserklärung vom 20. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage betreffend die Transaktionen im Zusammenhang mit dem «E-Shop» (Nr. 3, 5, 7, 14, 15, 21, 22, 24, 28 und 29 der auf S. 3 der Anklage aufgeführten Transaktionen) freizusprechen und im Übrigen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, eventualiter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu verurteilen. Die Zivilklage der B._____ GmbH sei auf den Zivilweg zu verweisen.