- 1 Jacke Adidas mit Aufschrift "G._____" - 1 Mütze "Core" - 3 Jetons "Snow Jet" - 1 Paar Turnschuhe Adidas - 1 Apple Watch Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6. 6.1. Der Beschuldigte wird in solidarischer Haftbarkeit mit den Mitbeschuldigten E._____ und D._____ verpflichtet, - dem Privatkläger A._____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 598.20 sowie eine Genugtuung von Fr. 6'000.00, insgesamt Fr. 6'598.20, je zuzüglich 5 % Zins ab 20. Februar 2021, zu bezahlen.