Selbiges gilt für die «BB an Gefängnis betr. Anwaltspost», die mehrheitlich zeitgleich mit Schreiben an den Beschuldigten erfolgten. Da die Aufwände teilweise nicht separat ausgewiesen wurden, ist der Aufwand um ermessensweise 1.25 Stunden (1 Stunde auf das Jahr 2023 und 0.25 Stunden auf das Jahr 2024 entfallend) zu kürzen (Positionen 26. und 29. Juni 2023, 11. und 25. August 2023, 19. September 2023, 9. Oktober 2023, 7. November 2023, 22. Januar 2024, 1. und 22. Februar 2024).