Der Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung insbesondere durch Aktenstudium und dem Verfassen des knapp 4-seitigen Plädoyers von 5.75 Stunden ist um 4.25 auf angemessene 1.5 Stunden zu kürzen (Positionen vom 22., 23. und 26. Januar 2024, vom 22. Februar 2024 und vom 7. März 2024). Es erfolgten im Wesentlichen keine neuen Ausführungen, sondern es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer hauptsächlich mit einer Zusammenfassung der Frage der Verwertbarkeit einzelner Beweismittel und deren Würdigung gehalten.