Für die 14-seitige Berufungsbegründung inklusive Aktenstudium macht der Verteidiger einen Aufwand von insgesamt 9.16 Stunden geltend (Positionen vom 7., 8., 21., 24. und 25. August 2023 sowie 14., 15. und 18. September 2023). In Anbetracht der Tatsache, dass er mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 38'616.05 entschädigt wurde, bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch. Seine vorgängige Berufungsbegründung beschränkte sich über die genannten 14 Seiten hinweg denn auch grösstenteils auf die Frage der Verwertbarkeit diverser Beweismittel, was