Seine Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration in Venezuela stehen um einiges besser, als es in der Schweiz der Fall wäre. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage in Venezuela hat das Bundesverwaltungsgericht zudem in konstanter Praxis festgehalten, dass trotz der angespannten Situation in Venezuela weder Bürgerkrieg noch eine Situation von allgemeiner Gewalt herrsche (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-6536/2023 vom 14. Dezember 2023 E. 8.3.1). 4.5. Hinsichtlich der nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zumindest teilweise bereits bei der Frage des Härtefalles vorzunehmenden Interessenabwägung ergibt sich Folgendes: