Insgesamt ist keine Verwurzelung des Beschuldigten in der Schweiz zu erkennen. Hingegen erweisen sich seine Integrationschancen in seinem Heimatland Venezuela für den Beschuldigten als sehr gut. Seine Mutter, zu der er ein «perfektes» Verhältnis pflegt, sein Vater, seine vier Geschwister sowie sein mittlerweile 14-jähriger Sohn leben in Venezuela (UA act. 4 f.). Zudem spricht er spanisch als Muttersprache. Seine Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration in Venezuela stehen um einiges besser, als es in der Schweiz der Fall wäre.