3.9. Der Beschuldigte ist insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 9 ¼ Jahren zu verurteilen. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 26. Oktober 2020 für die Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00 - 30 - gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen, d.h. die Geldstrafe von Fr. 6'000.00 ist zu bezahlen. 3.10. Die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 985 Tagen (6. Mai 2021 bis 2. September 2021 und 29. Oktober 2021 bis 11. März 2024) sind auf die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 110 Abs. 7 StGB; Art. 236 Abs. 4 StPO).