6) als unverhältnismässig. Unter diesen Umständen ist von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots, die im Dispositiv festzuhalten ist, auszugehen. Der Verletzung des - 29 - Beschleunigungsgebots ist mit einer Strafminderung im Umfang von 3 Monaten angemessen Rechnung zu tragen. 3.7. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für den qualifizierten Raub und den Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 9 ¼ Jahren zu verurteilen.