Boden liegen gelassen wurde, lag unter Berücksichtigung seines hohen Alters, des erhöhten Sauerstoffbedarfs infolge der Stressreaktion insbesondere nach dem Gerangel mit drei jungen Männern und des Schockzustands eine naheliegende, konkrete, unmittelbare, akute und hochgradige Lebensgefahr vor. Dass diese Lebensgefahr in der geschilderten Art und Weise aus medizinischer Sicht in tatsächlicher Hinsicht möglich war, wird durch die gutachterliche Ausführung bestätigt, wonach bereits das Zukleben des Mundes alleine ohne Weiteres zu einer relevanten Behinderung der Luftzufuhr und damit zu einem tödlichen Ersticken von A._____ hat führen können, insbesondere aufgrund des