So ist in dieser Einvernahme keine einzige Frage zum Thema Fesseln oder Verklebung zu lesen. Entsprechend kann aus der Nichterwähnung der Nase in seiner Einvernahme nicht darauf geschlossen werden, dass diese nicht verklebt war. Vielmehr äusserte er sich in den folgenden Einvernahmen konstant dazu, dass neben Mund auch die Nase verklebt war (UA act. 902 f.; GA act. 229-231; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.). Seine Atemöffnungen waren folglich auch nach dem Lockern bzw. Verschieben weiterhin verklebt und er sagte schlüssig, konstant und widerspruchsfrei aus, dass er fast nicht mehr atmen konnte (vgl. oben). Weiter ist erstellt, dass A._____ zuerst die Hände gefesselt wurden, wobei