_, insofern er vorbringt, die Nase von A._____ sei nicht verklebt gewesen, weil dieser in seiner Einvernahme vom 7. Juni 2021 (die zweite von insgesamt fünf Einvernahmen) die zugeklebte Nase nicht erwähnt habe (UA act. 878: «Diese drei haben mitgefesselt, die Hände zusammengebunden, den Mund und die Augen sowie die Beine»). Zwar erwähnte er in seiner freien Erzählung die zugeklebte Nase nicht. Hingegen wurden auch keine diesbezüglichen Rückfragen der befragenden Person gestellt, nachdem das Ziel dieser zweiten Einvernahme vielmehr war, die Identität der Täter festzustellen. So ist in dieser Einvernahme keine einzige Frage zum Thema Fesseln oder Verklebung zu lesen.