__ als Postbote verkleidet und mit einem Paket in der Hand an der Haustüre. Die Postbotenuniform hat er zuvor vom Beschuldigten erhalten, der zeitweise bei der Post gearbeitet hat. Nach dem Öffnen der Haustür drangen gemäss Aussagen des Mitbeschuldigte E._____, er selbst sowie die Personen «B und C» in das Haus ein, wobei es sich bei den Personen B und C nach dem Ausschlussprinzip um den Mitbeschuldigten D._____ und den vierten Mittäter handeln muss, zumal der Beschuldigte im Zeitpunkt des Eindringens in das Haus von A._____ und B._____ noch seinen weissen Nissan parkierte. Der Mitbeschuldigte D._____ und der vierte Mittäter fesselten und knebelten B.__