Am Vortag der Tat hielt sich der Beschuldigte basierend auf seinen RTI-Daten in der Nähe des Tatorts auf und kundschaftete diesen aus, wobei er vorher und nachher in regem telefonischem Austausch mit dem Mitbeschuldigten D._____ stand. Am Tatmorgen vor dem Raubüberfall fuhr der Beschuldigte mit seinem weissen Nissan zusammen mit seinem Mitbewohner – dem Mitbeschuldigten D._____, der mit seinem blauen Ford unterwegs war – nach T._____. Nach einem Zwischenstopp an einem Waldrand fuhren gemäss den Aussagen des Mitbeschuldigten E._____ alle vier Mittäter im weissen Nissan Qashqai (des Beschuldigten) weiter nach R._____.