2.6. Zusammengefasst ist gestützt auf die Gesamtheit der vorgenannten Indizien und Umstände die Tatbeteiligung des Beschuldigten erstellt. Der Beschuldigte kannte A._____ und B._____ und wusste, wo sie wohnten, nachdem seine Tante die Frau des Sohnes von A._____ und B._____ war, er eine Zeit lang bei diesem Sohn gearbeitet hat und bei A._____ und B._____ im Jahr 2018 einen Grill besichtigte. Am Vortag der Tat hielt sich der Beschuldigte basierend auf seinen RTI-Daten in der Nähe des Tatorts auf und kundschaftete diesen aus, wobei er vorher und nachher in regem telefonischem Austausch mit dem Mitbeschuldigten D._____ stand.