Gemäss dem Polizeirapport vom 2. März 2021 konnte durch Bildbearbeitung der Videosequenz das Kontrollschild des Beschuldigten AG […] sichtbar gemacht werden (UA act. 271 ff.). Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann der Beschuldigte, wenn er vorbringt, auf den bearbeiteten Bildern sei das Kontrollschild nicht lesbar (Berufungsbegründung des Beschuldigten, Ziff.