2.5.2. Die Erkenntnisse aus den Aussagen des Mitbeschuldigten E._____ werden durch die sich in unmittelbarer Tatortnähe befindende Überwachungskamera am Q-weg bestätigt (UA act. 217; Polizeirapport vom 2. März 2021, UA act. 271 ff.): Diese zeichnete am Tattag einen weissen Nissan Qashqai auf, der um ca. 08:51 Uhr (Anzeigezeit Kamera ca. 08:47 Uhr) in Richtung Tatort (Q-weg) und kurz darauf wieder zurückfährt (UA act. 189, 191). Einige Minuten später um ca. 09:03 Uhr (Anzeigezeit Kamera ca. 08:58 Uhr) joggt eine Person aus der Richtung, in die der weisse Nissan gefahren ist, in Richtung Tatort (UA act.