E._____, kannte A._____ und B._____ bzw. war im entferntesten Sinne mit ihnen verwandt (angeheiratet), zumal die Frau des einen Sohnes von A._____ und B._____ – bei dem er zeitweise gearbeitet hat – seine Tante ist (vgl. oben) und war zu einem früheren Zeitpunkt bei der Besichtigung eines zu verkaufenden Grills bei A._____ und B._____ zuhause und damit am Tatort (vgl. oben). Zudem fuhr er im Tatzeitpunkt einen weissen Nissan Qashqai und war denn auch zu einem früheren Zeitpunkt für die Post tätig, weshalb es naheliegt, dass er diesbezügliche Arbeitskleider besitzt.