233 und 238). A._____ erlitt infolge Fesselung, Verkleben des Kopfes und Gerangel diverse Hautrötungen, Hämatome, Hautabschürfungen und Druckstellen infolge stumpfer Gewalteinwirkung (UA act. 279 ff.). B._____ erlitt durch die Fesselung, das Klebeband, die stumpfe Gewalteinwirkung und den Versuch, ihr den Ring vom Finger zu ziehen diverse Hautrötungen, Hämatome, Hautabschürfungen, Stauungssyndrom, einen Bluterguss sowie einen Trümmerbruch des linken Ringfingers (UA act. 291 ff.).