Ferner würden bei den Videoaufnahme vom Q-weg die Zeitangaben nicht mit dem Ablauf des Raubüberfalls bzw. der Echtzeit übereinstimmen, handle es sich beim dabei aufgezeichneten Fahrzeug nicht um sein Fahrzeug, seien keine Mitfahrer auf der Videoaufnahme erkennbar und sei er auf den Aufnahmen nicht als Jogger identifizierbar. Weiter würden auch die Auswertungen seiner Apple Watch nicht mit dem Ablauf des Raubüberfalles übereinstimmen.