Der Beschuldigte habe zusammen mit den Mitbeschuldigten E._____ und D._____ A._____ und B._____ mit Gewalt widerstandsunfähig gemacht, um einen Diebstahl zu begehen, wobei insgesamt Fr. 500.00 Bargeld gestohlen worden sei. Dabei habe der Beschuldigte eine führende Rolle eingenommen (vorinstanzliches Urteil E. 3.1.3, 3.2.3, 3.3 und 4.2.2).