später als die drei Mittäter – in das Haus von A._____ und B._____ eingedrungen sei. Dort seien A._____ und B._____ unter unnötig heftiger Gewaltanwendung übermässig stark gefesselt und geknebelt worden, indem ihnen insbesondere Klebeband über Nase und Mund geklebt worden sei, was ihre Atmung erschwert habe. Der 83-jährige A._____ sei schliesslich im dunklen Heizungsraum mit einem Fuss am Heizungsrohr angebunden und während mindestens zwanzig Minuten alleine gelassen worden. Die 77-jährige B._____ sei im oberen Stockwerk überwältigt worden. Der Beschuldigte habe zusammen mit den Mitbeschuldigten E.__