3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 16. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten wegen qualifizierten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 4 StGB statt Art. 140 Ziff. 3 StGB sowie eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 9 Jahre und 8 Monate und der Landesverweisung auf 15 Jahre. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 26. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch, das Absehen von einer Landesverweisung sowie die Abweisung der Zivilforderungen. 3.3. Mit Anschlussberufungserklärungen vom 18. Juli 2023 beantragten die Privatkläger A._____ und B._____ eine Erhöhung der Genugtuung. -6-