6.8. 6.8.1. Die Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Mauro Gisi in Höhe von Fr. 6'245.80 (inkl. MwSt.) gehen einstweilen zu Lasten des Kantons Aargau. Diese Kosten wurden mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 bereits ausbezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).