4.2. Der Vollzug der Verweisung des Beschuldigten aus der Schweiz und aus dem Schengenraum hat nach Venezuela zu erfolgen. 5. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben: - 1 Jacke Adidas mit Aufschrift "G._____" - 1 Mütze "Core" - 3 Jetons "Snow Jet" - 1 Paar Turnschuhe Adidas - 1 Apple Watch 6. 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und E._____ eine Genugtuung von Fr. 6'500.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen.