Die Mitbeschuldigten hätten insgesamt mindestens Fr. 500.00 erbeutet und den Tatort um ca. 09:25 Uhr wieder verlassen. 2. Das Bezirksgericht Zofingen erkannte mit Urteil vom 16. März 2023: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - des qualifizierten Raubes (besondere Gefährlichkeit) gemäss Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGB; - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB. 2. 2.1. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 1 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 40, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. 2.2. -4-