Schliesslich sei sie in das Nähzimmer gezogen und mit einem die Luftzufuhr weiter einschränkenden Kissenbezug überstülpt und am Boden platziert worden. Sodann seien ihr die Beine mit einem weissen Tuch zusammengebunden worden. Die Beschuldigten seien mehrmals wiedergekehrt und hätten ihr versichert, dass ihr nichts passieren werde und sich ca. fünf Mal in gebrochenem Deutsch nach Geld erkundigt. B._____ habe nach mehrmaligem Verneinen ein Versteck preisgegeben, in dem sich Fr. 4'000.00 befunden hätten, das aber von den Beschuldigten nicht gefunden worden sei.