5. [in Rechtskraft erwachsen] Gestützt auf Art. 67 Abs. 4bis StGB wird von einem Tätigkeitsverbot gemäss Art. 67 Abs. 3 StGB abgesehen. 6. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a lit. c StGB für die Dauer von 15 Jahren des Landes verwiesen. 7. [in Rechtskraft erwachsen] 7.1. Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel werden eingezogen: - 1.8 Gramm Marihuana Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben: