gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 1.15 Stunden plus Auslagen von Fr. 22.40 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 21.5 Stunden plus Auslagen von Fr. 391.40 ab dem 1. Januar 2024), woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren – zuzüglich der Entschädigung von Fr. 250.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) des amtlichen Verteidigers als Partei für die mit Beschwerde geltend gemachte Anpassung seiner Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren – von gerundet Fr. 6'050.00 resultiert.