Dies ergibt gesamthaft einen für erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 um 11.35 Stunden reduzierten Aufwand von 1.15 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00 und einen für erbrachte Leistungen ab dem 1. Januar 2024 um die Hälfte reduzierten Aufwand von gerundet 21.5 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00 (vgl. § 9 Abs. 3 bis AnwT; zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von insgesamt Fr. 413.80 inkl. Kilometerspesen und die - 28 -